Ausschluss des Widerrufsrechts bei Sonderanfertigungen
Ein Widerrufsrecht ist ebenfalls ausgeschlossen bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind (z. B. individuell zusammengestellte Gerichte oder Sonderwünsche).
Kein Widerrufsrecht für verderbliche Waren
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB besteht kein Widerrufsrecht für Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde. Dies gilt insbesondere für frisch zubereitete Speisen und Lebensmittel, die wir Ihnen im Rahmen unseres Lieferdienstes anbieten.
Verbindlichkeit der Bestellung
Mit dem Absenden Ihrer Bestellung über unsere Website schlosscafe.berlin oder telefonisch geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Nach Bestätigung Ihrer Bestellung ist ein Widerruf nicht mehr möglich.
Hinweis auf Reklamationen
Sollten Sie dennoch Grund zur Beanstandung haben (z. B. falsche oder qualitativ mangelhafte Lieferung), kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Sie mit Ihrer Erfahrung im Schlosscafé Berlin zufrieden sind.
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